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Krankenkassen-Umzüge

Unsere Krankenkassenumzüge bieten Ihnen eine sorgenfreie und effiziente Möglichkeit, Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen, während wir Ihren Umzug professionell abwickeln.

 

Krankenkassenumzüge – Ihr Umzug, von Ihrer Krankenkasse unterstützt

Ein nahtloser Umzug mit Unterstützung Ihrer Krankenkasse – Wir sorgen dafür, dass Ihr neuer Beginn reibungslos verläuft.

Unsere Leistungen im Bereich KrankenkassenUmzüge umfassen:

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Reibungsloser Umzugsservice:

Unser Team organisiert und führt den Umzug für Patienten durch, die aus medizinischen Gründen umziehen müssen.

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Spezialisierte Betreuung:

Unsere erfahrenen Fachkräfte sorgen für eine einfühlsame Betreuung und Unterstützung während des gesamten Umzugsprozesses.

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Entlastung und Unterstützung:

Unser Ziel ist es, den Umzug für Patienten so stressfrei wie möglich zu gestalten und ihnen in dieser herausfordernden Zeit zur Seite zu stehen.

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Dokumentation und Abrechnung:

Wir unterstützen bei der notwendigen Dokumentation und Abrechnung mit der Krankenkasse.

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Kostenübernahme durch Krankenkasse:

Wir kümmern uns um den Umzug von Patienten, bei denen die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Warum Rur Rümpler?

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Erfahrung und Expertise:

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Umzugswesen können Sie sich auf eine professionelle Abwicklung verlassen.

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Einfühlsame Betreuung:

Unser einfühlsames Team versteht die Bedürfnisse von Patienten und sorgt für eine unterstützende Begleitung.

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Sorgfältige Planung:

Wir nehmen uns die Zeit, jeden Umzug sorgfältig zu planen und zu organisieren, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

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Vertraulichkeit gewährleistet:

Ihre persönlichen Informationen und Umzugsdetails werden vertraulich behandelt und geschützt.

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Effizienz und Zeitersparnis:

Unser effizientes Team ermöglicht es den Patienten, sich auf ihre Gesundheit zu konzentrieren, während wir den Umzug übernehmen.

Unsere Krankenkassenumzüge sind darauf ausgerichtet, Patienten, die aus medizinischen Gründen umziehen müssen, einfühlsam und professionell zu begleiten. Wir planen und organisieren den Umzug sorgfältig, damit Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren können. Mit unserer Unterstützung wird der Umzug so reibungslos wie möglich ablaufen, während wir gleichzeitig Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Vertrauen Sie Rur Rümpler, um Ihnen in dieser wichtigen Phase Ihres Lebens zu helfen.

Pflegekasse zahlt Umzugskostenzuschuss – Unterstützung für pflegebedürftige Menschen

Die Pflegekasse bietet eine breite Palette von Leistungen für Menschen mit Pflegegrad, darunter bekannte wie das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Doch es existieren auch weniger bekannte Unterstützungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Option, den Umzug finanziell von der Pflegekasse bezuschusst zu bekommen. Bis zu 4.000 Euro stehen hierfür zur Verfügung, wie im §40 Abs. 4 des Sozialgesetzbuchs XI festgelegt.

Diese Bezuschussung gilt für Umzüge, die darauf abzielen, die Selbstständigkeit so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Dazu gehören auch Umzüge in ambulante Wohnformen wie Betreutes Wohnen, Wohngruppen, barrierefreie oder altersgerechte Wohnungen. Umzüge in vollstationäre Einrichtungen sind von der Bezuschussung ausgeschlossen.

Folgende Umzüge werden bezuschusst:

  • Umzug ins Betreute Wohnen / Senioren-WG
  • Umzug in eine barrierefreie Wohnung
  • Umzug vom Obergeschoss in eine Parterrewohnung
  • Umzug in die Nähe von Kindern oder pflegenden Angehörigen
  • Umzug vom Land in die Stadt (bessere Versorgungsmöglichkeiten)

Es ist wichtig, diesen Zuschuss zu nutzen, wenn er Ihnen zusteht. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.000 Euro Ihrer Umzugskosten.

Die Pflegekasse trägt die Kosten, wenn der Umzug in eine Wohnung erfolgt, die besser auf die körperlichen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zugeschnitten ist. Dies schließt barrierefreie Ausstattung und einen Zugang zur Wohnung mit pflegerischen Hilfsmitteln ein.

Der Umzug soll die Pflege zu Hause langfristig ermöglichen und sowohl für den Pflegebedürftigen als auch die Pflegeperson erleichtern.

Die maximale Erstattung beträgt 4.000 Euro. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann sich dieser Betrag erhöhen. Kosten für ein Umzugsunternehmen oder nachweisbare Ausgaben bei Privatumzügen, wie LKW-Miete oder Materialkosten, werden berücksichtigt.

Der Zuschuss kann auch rückwirkend beantragt werden, selbst wenn der Umzug bereits abgeschlossen ist. Mit einer fundierten fachlichen Argumentation sichern Sie sich eine Erstattung von bis zu 4.000 Euro.

Kontakt aufnehmen

0179 497 4377‬
info@rurruempler-dueren.de

Anschrift

Kreuzauer Str. 95
52355 Düren

Was wir tun
  • Entrümpelungen
  • Kleintransporte (bis 3.5t)
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  • Gartenarbeiten
  • Hausmeisterservice
  • Gebäude- und Treppenreinigung